Die Verte ist eine politische Partei, welche sich für das Wohl Württembergs und dessen Bewohner einsetzt.
Eintritt in die Partei Jede Person kann sich bei der Verte bewerben und die aktuellen Mitglieder entscheiden gemeinsam über einen möglichen Beitritt. Bewerbungen können auf mehreren Wegen eingereicht werden. Sowohl in die Räumlichkeiten der Verte, als auch durch einen Brief an einzelne Mitglieder. Allen Bewerbern muss die Satzung ausgehändigt werden. Tritt der Bewerber nach positiver Abstimmung in die Partei, akzeptiert er die Satzung automatisch.
Umgang mit Parteikollegen Die Parteimitglieder gehen untereinander respektvoll miteinander um und helfen sich gegenseitig. Ehrlichkeit und Verschwiegenheit ist die Grundvoraussetzung bei der Arbeit zwischen den Parteimitgliedern. Jedes Parteimitglied ist dazu aufgerufen, sich aktiv und mit seiner eigenen Meinung in die politischen Diskussionen einzubringen.
Verschwiegenheitspflicht Wissen, Informationen sowie jegliche Dokumente, die ein jedes Mitglied im Zuge seiner Mitgliedschaft in der Verte erlangt, unterliegen der Geheimhaltung. Ausschließlich mit Mitgliedern der Verte ist ein Austausch darüber gestattet. Nach Beendigung der Mitgliedschaft gilt die Verschwiegenheitspflicht weiterhin.
Der Parteivorstand kann Ausnahmen genehmigen, sofern sie der Partei dienen und diese voranbringen.
Wird gegen die Verschwiegenheitspflicht verstoßen, kann die Partei über einen Ausschluss des Mitglieds, aus der Partei, befinden. Auch hier entscheidet die Mehrheit.
Umgang mit Außenstehenden Personen und Gruppen In jeglichen Diskussionen gilt es einen respektvollen Umgang mit allen Personen zu wahren. Andere Parteien sind nicht unsere Feinde.
Parteivorstand Der Parteivorstand wird von der Mehrheit der Mitglieder bestimmt und besteht aus einem Vorstand und seinem Stellvertreter seiner Wahl. Voraussetzung: Der Stellvertreter muss auch ein Mitglied der Verte sein. Der Vorstand kann abgewählt werden, wenn die Mehrheit der Partei dafür stimmt oder er selber nicht mehr möchte/kann. Dann gilt es neu zu wählen.
Der Vorstand eröffnet zeitgerecht die Listenführer-Wahl. Der Vorstand pflegt die Räume der Verte und archiviert, wenn Themen nicht mehr gebraucht/erwünscht sind. Der Vorstand darf nicht selbstständig ein Thema für beendet erklären, wenn Mitglieder noch Diskussionsbedarf haben. Der Vorstand ist verpflichtet, zwei Tage vor dem archivieren eines Themas dies anzukündigen.
Listenführer-Wahl Der Listenführer wird von der Mehrheit der Mitglieder bestimmt. Er stellt dann, unter Berücksichtigung der Meinungen und Vorschläge der anderen Parteimitglieder, die jeweilige Ratsliste zusammen.
Ratsämter Wird ein Parteimitglied mit der Verte in den Rat gewählt, besteht kein Anspruch auf bestimmte Posten im Rat. In erster Linie werden die Bemühungen zu Amtsbesetzungen nach Eignung gehen.
Inaktivität: Ist ein Parteimitglied inaktiv innerhalb der Partei, gilt es dies vorab im entsprechenden Bereich der Partei kund zu tun. Geschieht dies nicht, kann die Partei nach 6 Monaten, beginnend ab der Abwesenheit des inaktiven Parteimitglieds, eine Abstimmung zur weiteren Mitgliedschaft eröffnen. Die Mehrheit entscheidet, ob die Mitgliedschaft gekündigt wird oder weiter Bestand hat.